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Energiesparaktion Graubünden
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Energieförderprogramm Graubünden
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Der Kanton Graubünden baut sein Energieförderprogramm im Sinne einer besonderen Aktion aus, die noch bis zum 31. Januar 2012 dauert.
Dabei werden Förderbeiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Stromeffizienz, wie den Ersatz von elektrischen Haushaltsgeräten und Umwälzpumpen sowie den Einbau von Geräten für die verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung und Thermostatventilen gewährt.
Gesuche für Beiträge im Rahmen dieser Energiesparaktion können ab 1. September 2011 eingereicht werden, wobei die Geräte nicht vorher beschafft sein dürfen.
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Kühlschrank und Gefriergerät
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Voraussetzungen:
1. Der Kühlschrank bzw. das Gefriergerät muss in der Zeit vom 1. September 2011 bis 31. Januar 2012 gekauft und auf www.topten.ch publiziert worden sein.
2. Pro Haushalt im Kanton Graubünden kann je ein Förderbeitrag für den Kauf eines Kühlschrankes und eines Gefriergeräts bezogen werden.
3. Die Auszahlung erfolgt gegen Einreichung der Quittung (Original). Auf dem Zahlungsbeleg müssen das Kaufdatum und der Gerätetyp eindeutig ersichtlich sein.
Beitragssätze: - Kühlschrank: CHF 300.- pauschal pro Gerät - Gefriergerät: CHF 300.- pauschal pro Gerät
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen wie auch Gesuchsformulare unter: www.aev.gr.ch
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Waschmaschinen und Geschirrspüler
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Voraussetzungen:
1. Die Waschmaschine bzw. der Geschirrspüler muss in der Zeit vom 1. September 2011 bis 31. Januar 2012 gekauft und auf www.topten.ch publiziert worden sein.
2. Pro Haushalt im Kanton Graubünden kann je ein Förderbeitrag für den Kauf einer Waschmaschine und eines Geschirrspülers bezogen werden.
3. Die Auszahlung erfolgt gegen Einreichung der Quittung (Original). Auf dem Zahlungsbeleg müssen das Kaufdatum und der Gerätetyp eindeutig ersichtlich sein.
Beitragssätze : - Waschmaschine: CHF 400.- pauschal pro Gerät - Geschirrspüler: CHF 400.- pauschal pro Gerät
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen wie auch Gesuchsformulare unter: www.aev.gr.ch
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Wärmepumpen-Tumbler
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Voraussetzungen:
1. Der Wärmepumpen-Tumbler, der Trockenschrank oder der Raumluftwäschetrockner muss in der Zeit vom 1. September 2011 bis 31. Januar 2012 gekauft und auf www.topten.ch publiziert worden sein.
2. Pro Haushalt im Kanton Graubünden kann ein Förderbeitrag für den Kauf eines WärmepumpenTumblers, eines Trockenschrankes oder eines Raumluftwäschetrockners bezogen werden.
3. Die Auszahlung erfolgt gegen Einreichung der Quittung (Original). Auf dem Zahlungsbeleg müssen das Kaufdatum und der Gerätetyp eindeutig ersichtlich sein.
Beitragssätze: - Wärmepumpen-Tumbler: CHF 500.- pauschal pro Gerät - Trockenschrank: CHF 500.- pauschal pro Gerät - Raumluftwäschetrockner: CHF 500.- pauschal pro Gerät
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen wie auch Gesuchsformulare unter: www.aev.gr.ch
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Weitere Informationen
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Weitere Informationen über die Energiesparaktion Graubünden erhalten Sie unter:
- Webseite Amt für Energie und Verkehr Graubünden - Energiesparaktion Flyer - TopTen Gerätecheck - Beitragsgesuch Kanton Graubünden
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Beratung und Bestellung von geförderten Geräten
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